Die Gemeinde ist eine autonome Körperschaft, die die örtliche Gemeinschaft repräsentiert, ihre Interessen wahrt und deren Entwicklung aktiv fördert. Jede Gemeinde hat eine eigene Satzung, in der die grundlegenden Bestimmungen zu ihrer Organisation und Arbeitsweise festgelegt sind. Die Organe der Gemeinde setzen sich aus dem Gemeinderat, dem Gemeindeausschuss sowie dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin zusammen.