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Zu den Zuständigkeiten des Personalamtes gehören die Verwaltung des Gemeindepersonals und der freiberuflichen Mitarbeiter, die Personalaufnahme und Wettbewerbe sowie die Lohnbuchhaltung
Das Personalamt ist zuständig für die Verwaltung des Gemeindepersonals und der freiberuflichen Mitarbeiter, einschließlich der Verfahren und Wettbewerbe für die Aufnahme von neuem Personal, Lohnbuchhaltung und Arbeitssicherheit
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 15:02 Uhr