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Die Verordnung regelt das Rechnungswesen der Gemeinde Hafling nach den Vorgaben des Kodex der örtlichen Körperschaften.
07.03.2018
Diese Verordnung regelt die Finanzplanung, die Haushaltsplanung, die Gebarung, die Rechnungslegung, die Investitionsplanung und die Rechnungsprüfung sowie die Einnahmen- und Ausgabenverwaltung der Gemeinde
Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 14:08 Uhr