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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Ab 1. Februar 2022 bis zum 31. März 2022 ist der Zugang zu den Gemeindeämtern nur nach Vorweisen der grünen 3G-Bescheinigung erlaubt.
Anordnung Nr. 02/2021 (166 KB) - .PDF
25.01.2022