Zutritt zu den Gemeindeämtern ab 01. Februar nur mit Green Pass (3 G) möglich

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gemeinde

Ab 1. Februar 2022 bis zum 31. März 2022 ist der Zugang zu den Gemeindeämtern nur nach Vorweisen der grünen 3G-Bescheinigung erlaubt.

Anordnung Nr. 02/2021 (166 KB) - .PDF

25.01.2022

DEU