Die Verordnung enthält die Grundregeln und die Bestimmungen für die Besetzungen und die Aussendung von Werbebotschaften und für die öffentlichen Plakatierungen, welche aufgrund verschiedenster Titel im Gemeindegebiet stattfinden, und legt die Kriterien für die Festsetzung und Anwendung der Gebühren, die Vorgangsweisen für das Ansuchen und die Ausstellung der Konzessionen und Ermächtigungen, sowie den Widerruf und den Verfall derselben fest.