Die Verordnung beschreibt, wie Hunde und andere Tiere in Hafling gehalten werden sollen, um Menschen, Tiere und die Umwelt zu schützen. Sie enthält Regeln für Leinenpflicht, Maulkorb, Kotentfernung, Zutrittsverbote (z. B. auf Spielplätzen oder in Brunnen) und Rücksichtnahme auf andere. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen rechnen.