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Begleitschreiben für ersetzte und/oder ergänzende Unterlagen zur zertifizierten Meldung der Bezugsfertigkeit
Mit diesem Schreiben werden ersetzte und/oder ergänzende Unterlagen zur zertifizierten Meldung der Bezugsfertigkeit gemäß Art. 82 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ dem Bauamt übermittelt.
Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 16:40 Uhr