05 Mitteilung effektiver Baubeginnn

Mitteilung des effektiven Beginns der Arbeiten gemäß Art. 75 Abs. 8 LG 9/2018

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Beschreibung

Dieses Dokument dient zur offiziellen Mitteilung des effektiven Beginns von Bauarbeiten an die zuständige Gemeindeverwaltung gemäß Art. 75 Abs. 8 des Landesgesetztes Nr. 9/2018. Es enthält personenbezogene Daten der beteiligten Parteien, Angaben zur erteilten Genehmigung sowie Informationen über die Bauleitung und die ausführende Firma. 

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20.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 10:24 Uhr