00 Ansuchen Benützungserlaubnis Brandverhütung Heizanlagen LG 18-1992

Ansuchen für das Ausstellen der Benützungserlaubnis für die Brandverhütung und der Heizanlagen gemäß LG 18-1992

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Beschreibung

Gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes Nr. 18 vom 18. Juni 1992 ist für die Inbetriebnahme von Heizungsanlagen sowie für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften eine Benützungserlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis muss vor der Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden.

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20.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 13:56 Uhr