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Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, Raumordnung und Urbanistik, Gemeindeentwicklungsplan Raum und Landschaft sowie Durchführungspläne
Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, inklusive Benutzunsgenehmigungen, sowie für Raumordnung und Urbanistik, die Erstellung und Verwaltung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, sowie für die Genehmigung und Verwaltung der Durchführungspläne.
Zuletzt aktualisiert: 30.10.2024, 12:49 Uhr