Diese Verordnung beschreibt, wie Verfahren in Raumordnung und Landschaftsschutz ablaufen. Sie richtet eine zentrale Servicestelle ein, bei der Bürger Anträge einreichen und Informationen erhalten können. Die Regeln sorgen dafür, dass Bau- und Landschaftsverfahren einheitlich, klar und schneller abgewickelt werden.