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Die Gemeindekommissionen haben die Aufgabe, in den jeweils festgelegten Bereichen zu beraten, zu recherchieren, zu prüfen, zu fördern und Vorschläge zu unterbreiten.
Ergebnisse: 2
Die Gemeindekommission für Landschaft gibt im Rahmen von landschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahren begründete, aber nicht bindende Stellungnahmen ab.
Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) beurteilt Bau- und Landschaftseingriffe im Gemeindegebiet und gibt Stellungnahmen zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ab.