Verordnung über die Regelung der Verträge

Diese Verordnung regelt, wie die Gemeinde Hafling Verträge abschließt, welche Formen zulässig sind und welche Regeln bei Kauf, Miete oder Verkauf von Gemeindevermögen gelten.

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Veröffentlichungsdatum

29.05.2019

Beschreibung

Die Gemeinde Hafling muss Verträge immer schriftlich abschließen. Je nach Art des Vertrags kann dies in einfacher, öffentlicher oder elektronischer Form erfolgen – manchmal ist ein Notar oder Gemeindesekretär erforderlich. Die Verordnung regelt auch, wann Grundstücke oder Sachen verkauft oder gekauft werden dürfen und wie dabei vorzugehen ist.

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Veröffentlichungsdatum

29.05.2019

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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 14:48 Uhr

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