Verordnung Zustelldienst

Die Verordnung regelt die Zustellung von amtlichen Schriftstücken durch die Gemeinde Hafling

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

29.05.2019

Beschreibung

Die Gemeinde Hafling stellt ihre amtlichen Schriftstücke selbst zu oder beauftragt Dritte damit. Die Zustellung erfolgt durch geschultes Personal mit Zustellbericht oder per zertifizierter E-Mail, je nach rechtlicher Vorgabe. Auch andere öffentliche Verwaltungen können bei der Gemeinde die Zustellung von Dokumenten beantragen, müssen dafür aber die Kosten übernehmen.

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Dateiformat

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

29.05.2019

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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 16:13 Uhr

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Pfarrbrief

 Der Pfarrbrief der Seelsorgeeinheit Schenna - Tirol

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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