Vademecum - Die digitale Bauakte Bauamt 4.0 anzuwenden ab dem 1. Juli 2020

Das Dokument erklärt die Regeln zur digitalen Einreichung von Bauunterlagen bei der Gemeinde Hafling

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Beschreibung

Ab dem 1. Juli 2020 müssen Bauunterlagen bei der Gemeinde digital eingereicht werden. Die Dokumente müssen bestimmte Formate, Dateinamen und digitale Unterschriften haben. Techniker oder Antragsteller dürfen nur mit einer speziellen Vollmacht in bestimmten Fällen unterschreiben und einreichen.

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Veröffentlichungsdatum

20.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 12:51 Uhr

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