Der Gemeindesekretär erklärt, dass er keine persönlichen oder finanziellen Interessen hat, die seine Arbeit als EVV (Einheitliche Vergabestelle) beeinflussen könnten. Er verspricht, mögliche Interessenkonflikte sofort zu melden. Außerdem bestätigt er, dass er nicht wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde und alle Vorschriften einhalten wird.