Diese Bescheinigung bestätigt, ob ein Betrieb die gesetzlichen Pflichten zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung einhält. Der Betrieb „Consorzio dei Comuni della Provincia di Bolzano“ hatte zum 15. Mai 2024 weniger als 15 Mitarbeiter und fällt daher nicht unter diese gesetzliche Verpflichtung. Die Bescheinigung wurde vom Amt für Arbeitsmarktintegration der Autonomen Provinz Bozen ausgestellt.