Mit dieser Erklärung wird bestätigt, dass im betreffenden Betrieb weder derzeit Tätigkeiten ausgeübt noch künftig geplant werden, die gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011, Nr. 151, der brandschutztechnischen Kontrolle unterliegen.
Ebenso wird erklärt, dass keine Heizungsanlagen mit einer Nennleistung zwischen 35 kW und 116 kW installiert sind oder installiert werden sollen.