Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform...

Veröffentlichungsdatum:

12.11.2025

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Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.

Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde Hafling den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.

Für Informationen zur Terminvormerkung sowie den notwendigen Unterlagen steht Ihnen Frau Jesenek Mirjam unter +39 0473 422417 oder mirjam.jesenek@hafling.eu zur Verfügung.

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Zuletzt aktualisiert: 12.11.2025, 11:22 Uhr

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